Juristische Mittel in den USA zur Bekämpfung der Diskriminierung von Juden und Israelis

Juristische Mittel in den USA zur Bekämpfung der Diskriminierung von Juden und Israelis

Manfred Gerstenfeld interviewt Kenneth Marcus (direkt vom Autor)

Es gibt ein wesentliches Paradox im Kern des gegenwärtigen Wiederauflebens des Campus-Antisemitismus. Universitäten sollten Zentren von Vernunft und Toleranz sein, doch in den Vereinigten Staaten sind sie die Hauptquelle von Antisemitismus und Antiisraelismus. Es gibt viele Wege, dieses Problem anzugehen, aber einer der wichtigsten Ansätze basiert auf dem Bürgerrechts-Gesetz. „Title VI“ des Civil Rights Act von 1964 ist das wichtigste juristische Mittel zum Schutz jüdischer und israelischer Studenten vor Diskriminierung. Das ist von entscheidender Bedeutung, denn junge Menschen sind verletzbarer und beeindruckbarer als andere. „Title VI“ verbietet in vom Bund finanzierten Programmen Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder nationaler Herkunft. Historisch war das Hauptziel die Rassentrennung in Schulen zu demontieren, doch es ist heute eines der wichtigsten Gesetze für diejenigen unter uns, die aktiv Antisemitismus in der höheren Bildung bekämpfen.

Der Schlüssel zum effektiven Einsatz von „Title VI“ besteht darin, dass ihn zu befolgen eine Bedingung für die Finanzierung durch die US-Bundesregierung ist. Praktisch jede amerikanische Universität ist stark von Bundesgeldern abhängig. Wenn Universitäten „Title VI“ verletzen, riskieren sie dieses Geld zu verlieren. „Title VI“ wird von einer Bundesagentur durchgesetzt, die US Department of Educations Office for Civil Rights heißt (OCR – Bundesbildungs-Büro für Bürgerrechte der US-Regierung). Sie handhabt im Jahr ungefähr 7.000 Bürgerrechtsfälle, zu denen eine weite Bandbreite an Diskriminierungsfällen gehört.

Kenneth L. Marcus ist Präsident des Louis D. Brandeis Center for Human Rights under Law in Washington. Er ist ehemaliger Leiter der US-Bürgerrechtskommission und Autor von „Jewish Identity an Civil Rights in America“ (Jüdische Identität und Bürgerrechte in Amerika).1

Er erklärt: Bis 2004 ging das OCR Antisemitismus-Problemen aus dem Weg. Es nahm die Haltung ein, „Title VI“ decke Juden nicht ab, definierte Judentum als Religion statt Rasse, Farbe oder nationale Herkunft. Aber die Rechte anderer Gruppen, darunter Frauen, Behinderte, Hispanics, arabische und Afro-Amerikaner verteidigte das OCR sachgemäß. Als mir 2004 die Leitung des OCR übertragen wurde, gab ich eine Reihe politischer Äußerungen aus, die verkündeten, dass das OCR von nun an Juden, Sikhs und Mitglieder anderer Gruppen schützen würde, die sowohl über religiöse als auch ethnische oder Herkunftsmerkmale verfügten.

Mein unmittelbarer Nachfolger setzte das Gesetz nicht entsprechend dieser Direktiven durch. Ich stellten dann eine Kampagne auf die Beine, um die Obama-Administration zu überzeugen dieser politischen Richtlinie zu folgen. 2010 verkündete die Administration schließlich, dass sie sie voll durchsetzten würde.

Der neue juristische Ansatz verlangt von den Bundesbeamten und Universitätsleitern, dass sie zwei wichtige Punkte verstehen. Der erste: Antisemitismus kommt oft unter dem Deckmantel antiisraelischer Feindseligkeit. Der zweite: Der erste Verfassungszusatz verlangt den Schutz der freien Meinungsäußerung der Studenten an öffentlichen Universitäten. Am Brandeis Center (www.brandeiscenter.com) arbeiten wir daran die offiziellen Vertreter in diesen Prinzipien zu bilden. Antidiskriminierungsrecht und freie Meinungsäußerung stehen nicht miteinander im Wettstreit, sondern müssen gegeneinander ausbalanciert werden. Beide sind vollständig zu schützen.

Das Bildungsministerium hat allerdings nie eine Definition des Antisemitismus zum Zweck der Durchsetzung von „Title VI“ bereitgestellt. Das Louis D. Brandeis Center hat das OCR gedrängt entweder die Arbeitsdefinition der EUMC, die von der US-Bürgerrechtskommission unterstützt wird, oder alternativ die sehr ähnliche Definition des US-Außenministeriums zu verwenden.

Die „Titel VI“-Reform ist gleichermaßen für Primar- und Sekundarschulen und öffentliche Bibliotheken anwendbar. Oft gibt es Schikane jüdischer Kinder im Schulkinderalter, obwohl das nicht notwendigerweise mit Israel zu tun hat. Schulverwaltungen müssen begreifen, dass jüdische Schüler dieselben vom Bund geschützten Rechte genießen wie Mitglieder jeder anderen Gruppe.

Um diese Durchsetzung zu erreichen, muss Zweierlei geschehen. Erstens müssen formale Anzeigen beim OCR eingereicht werden. Oft ist es für jüdische Studenten schwierig dem Antisemitismus standzuhalten, da sie vor Vergeltung seitens der Universitäten oder anderer Studenten Angst haben. Zweitens muss das OCR handeln. Bisher hat es seine unerledigten Antisemitismus-Anzeigen nur langsam angegangen.

Derzeit stehen drei „Title VI“-Fälle gegen drei Universitäten in Kalifornien an (Berkeley, Irvine und Santa Cruz), dazu gegen die Rutgers University in New Jersey. Seit diese Anzeigen eingereicht wurden, sind die Verwaltungschefs spürbar sensibler für Fälle von Antisemitismus und Antiisraelismus geworden. Gleichzeitig sind Studenten, die der jüdischen Gemeinschaft gegenüber feindlich eingestellt sind, zögernder darin geworden Schikane zu betreiben.

Während die „Title VI“-Reformen von 2004 und 2010 entscheidende Schritte in die richtige Richtung waren, ist noch viel Arbeit zu tun. Der Kongress sollte Schikane gegen Studenten religiöser Minderheiten genauso verbieten, wie er das bei Frauen, Behinderten und rassischen wie ethnischen Minderheiten getan hat.

Ein weiteres problematisches Thema bleibt, dass die Bundesregierung seit mehreren Jahren an den Universitäten Zentren für Nahost-Studien finanziert hat, die Studenten in Fertigkeiten wie Arabisch-Kenntnissen ausbilden sollen, was für den Krieg gegen den Terrorismus wichtig ist. Viele dieser Gelder sind für voreingenommene, einseitige Programme genutzt worden, die negative Einstellungen gegenüber Israel und die Vereinigten Staaten anerziehen. An einigen Universitäten indoktrinieren Professoren ihre Studenten über Israels angebliche „Gräueltaten“. Das hat das Potenzial überzulaufen und Einfluss darauf zu nehmen, wie jüdische und israelische Studenten wahrgenommen und von Ihresgleichen behandelt werden. Kongress und Bildungsministerium sollten so handeln, dass sichergestellt wird, dass Steuergelder nicht dazu genutzt werden antiamerikanische und antiisraelische Propaganda innerhalb bzw. außerhalb des Unterrichts zu unterstützen.

Dr. Manfred Gerstenfeld ist Mitglied des Aufsichtsrats des
Jerusalem Center of Public Affairs, dessen Vorsitzender er 12 Jahre lang war.

1 Cambridge University Press, 2010.

 

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